Rechte, die nicht die kreative Leistung, sondern wirtschaftliche Investitionen schützen, z.B. bei der Herstellung von Datenbanken (§ 87a UrhG), Tonträgern oder Presseerzeugnissen. Ihre Anwendbarkeit auf KI-generierte Outputs ist begrenzt.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Rack, ABI Technik 2024, 39 (46 f.))






