Das Recht für Rechteinhabende, die Nutzung ihrer Werke für TDM ausdrücklich vorzubehalten. Im Online-Kontext ist er nur wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erklärt wird (z.B. Metadaten, robots.txt-Datei).
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Baumann, NJW 2023, 3673 (3675), Rn. 19f.)






