September 4, 2026 12:06 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Das Recht für Rechteinhabende, die Nutzung ihrer Werke für TDM ausdrücklich vorzubehalten. Im Online-Kontext ist er nur wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erklärt wird (z.B. Metadaten, robots.txt-Datei).
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Baumann, NJW 2023, 3673 (3675), Rn. 19f.)
September 1, 2026 11:41 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Schutz des Namens einer Person gemäß § 12 BGB als Ausprägung des Persönlichkeitsrechts.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg, Karlsruhe, 2025)
Juli 29, 2024 7:28 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Die herkömmliche Prüfung setzt physische Präsenz oder die Übermittlung der Prüfung in verkörperter Form voraus wie z.B. einer papiergebundenen Hausarbeit.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 25, abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 29.07.2024.)
(Verwendung des Begriffs „herkömmliche Prüfung“ in der Rechtsprechung: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2015 – 3 M 7/15 –, Rn. 20, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.
Juli 29, 2024 7:24 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Hier sind die zu prüfende Person und die prüfende Person nicht gleichzeitig während der Prüfungszeit anwesend, sondern es wird nur das Ergebnis der Prüfung übermittelt. Die zu prüfende Person ist frei in der Ortswahl, kann die Prüfung außerhalb der Universität ablegen.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 25, abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052 zuletzt abgerufen am 29.07.2024.)