Modelle, die grundsätzlich von den Regelungen für GPAI-Systeme ausgenommen sind, solange sie nicht monetarisiert werden (Erwägungsgrund 103 S. 3). Anbietende und Betreibende müssen dennoch die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme erfüllen, wenn sie in risikobehafteten Bereichen eingesetzt werden.
(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. IHK Schwerin, AI-Act: Die EU reguliert künstliche Intelligenz (KI)., AI-Act: Die EU reguliert künstliche Intelligenz)






