Der personelle Anwendungsbereich der KI-VO umfasst insbesondere Anbietende und Betreibende von KI-Systemen, die beabsichtigen, diese in der EU auf den Markt zu bringen oder zu nutzen.
(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Chibanguza/Steege, NJW 2024, 1796 (1771), Rn. 10f.)






