Ein eigenständiger Begriff, der sich an den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis orientiert. Liegt vor, wenn fremdes geistiges Eigentum ohne Erlaubnis und unter Vorspiegelung eigener Urheberschaft verwertet wird. Die umgekennzeichnete Verwendung KI-generierter Inhalte, die eigene Leistung vorspiegelt, kann ein Plagiat darstellen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Hoeren u. a., Handbuch Multimedia-Recht, Teil 29.8, Rn. 67; Deutsche Forschungsgemeinschaft, Nachweis eigener Vorarbeiten („Selbstplagiat“ bzw. „Textrecycling“), Nachweis eigener Vorarbeiten („Selbstplagiat“ bzw. „Textrecycling“) – Wissenschaftliche Integrität)






