Die Ersetzung direkter Identifikatoren (wie Namen oder Matrikelnummern) durch künstliche Codes, wodurch der Personenbezug temporär unterbrochen wird, während eine spätere Re-Identifizierung mittels separater Schlüssel möglich bleibt.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Der Europäische Datenschutzausschuss, Leitlinien zur Pseudonymisierung, S. 9 f., Guidelines 01/2025 on Pseudonymisation | European Data Protection Board)






