Schützt die äußere Erscheinung einer Person und gewährt ihr grundsätzlich die Kontrolle darüber, ob und wie Bildnisse von ihr verwendet werden. Gemäß § 22 KunstUrhG dürfen Bilder nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht werden.

(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. Rosenbaum, Künstliche Intelligenz und Persönlichkeitsrecht. Welche Schutzmöglichkeiten gibt es?, Künstliche Intelligenz und Persönlichkeitsrecht)