Verpflichtet Betreibende, ein Risikomanagementsystem zu etablieren, das potenzielle Grundrechtsrisiken identifiziert und deren Minimierung sicherstellt. Dieses System muss kontinuierlich während des gesamten „Lebenszyklus des KI-Systems“ aktualisiert werden.

(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Fischer, Risikomanagement: Datenschutz-Folgenabschätzung für Generative KI., Risikomanagement: Datenschutz-Folgenabschätzung für Generative KI; Ammann/Pohle, CB 2024, 137 (137)., KI-Verordnung – Was bisher geschah und jetzt zu tun ist)