Eine notwendige Voraussetzung für den Werkbegriff gemäß § 2 UrhG, die relativ niedrig angesetzt ist. Selbst einfache Sprachwerke können geschützt sein, sofern sie Ausdruck individueller Gestaltung sind.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Götting u. a., Urheberrecht, § 2, Rn. 74-77)






