Ein Prinzip des internationalen Privatrechts, wonach das Urheberrecht des Staates gilt, für den der Schutz beansprucht wird. Maßgeblich ist der Ort der Vervielfältigungshandlung (z.B. Serverstandort).
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Baumann, NJW 2023, 3673 (3675), Rn. 21)






