Der Grundsatz, dass Daten nicht länger als notwendig gespeichert werden dürfen, was beispielsweise durch automatisierte Löschprozesse für Schlüsseldateien nach Abschluss des Verarbeitungszwecks bei pseudonymisierten Daten umgesetzt wird.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. bitkom, Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung, S. 93 ff., bitkom-umsetzungsleitfaden-ki.pdf)






