Eine zentrale gesetzliche Schranke, die das Einlesen, Speichern und Verarbeiten von Werken durch eine KI erlaubt, sofern die Werke rechtmäßig zugänglich sind und kein wirksamer, maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt besteht. Erlaubt temporäre Vervielfältigungen.

(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Baumann, NJW 2023, 3673 (3675), Rn. 19)