Eine besondere Maßnahme bei elektronischen Fernprüfungen, bei der die Kamera- und Mikrofonfunktion von Kommunikationseinrichtungen aktiviert werden muss, um die Identität nachzuweisen und Täuschungsversuche zu verhindern. Sie ist freiwillig für Studierende und stellt einen intensiveren Eingriff in die Grundrechte – namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – dar. Es gilt ein Verbot der Aufzeichnung oder Speicherung von Bild- oder Tondaten, soweit diese nicht zur Übertragung zwingend erforderlich sind, mit einer Pflicht zur unverzüglichen Löschung von Verbindungsdaten.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/9090, S. 23)