Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg hat eine eine eigene Corona-Verordnung zum Studienbetrieb vorgelegt. Sie wurde von der Landesregierung verabschiedet und tritt am 25.09.2020 in Kraft.

Mit der „Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst“ präzisiert das Wissenschaftsministerium die geltenden Abstands-, Hygiene- und Dokumentationspflichten für seinen Geschäftsbereich. Hochschulen soll damit Planungssicherheit für das Wintersemester 2020/21 gegeben werden.

Im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg (HND-BW) stehen die Universitäten des Landes im Austausch über die Ausgestaltung von Lehre & Lernen unter Bedingungen des Infektionsschutzes. Mit Blick auf das nahe Wintersemsters wurde speziell der „ThinkTank: Hybrides Semester“ ins Leben gerufen.

Auf der Homepage des MWK kann die CoronaVO Studienbetrieb und Kunst heruntergeladen und die Pressemitteilung des Ministeriums eingesehen werden.