Autor-Archiv für Maximilian Spehn
August 23, 2024 4:55 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Safe Exam Browser (SEB) ist eine spezielle Software, die entwickelt wurde, um eine sichere und kontrollierte Prüfungsumgebung für elektronische Prüfungen bereitzustellen. Es handelt sich um eine Anwendung, die auf einem Endgerät installiert wird und während einer Prüfung gestartet wird, um den Zugriff auf Hilfsmittel wie Systemfunktionen, andere Websites und Programme zu regeln und die Verwendung von unerlaubten Ressourcen zu unterbinden.
(Brinda/Mavengere/Haukijärvi/Lewin/Passey/Gajewski, Stakeholders and Information Technology in Education, 1. Auflage 2017,
August 23, 2024 4:54 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Bring your own device (BYOD) ist ein Prüfungskonzept für eine digitale Prüfung, bei der die Aufgaben auf dem eigenen Gerät der zu prüfenden Person gelöst werden.
(Persike/Halbherr/Rampelt in: Bandtel et. al., Digitale Prüfungen in der Hochschule, S. 24 (zuletzt abgerufen am 19.08.2024 unter https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_Whitepaper_Digitale_Pruefungen_Hochschule.pdf.))
August 23, 2024 4:52 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Die digitale Prüfung ist eine Durchführung, bei der mindestens die Bearbeitung der Prüfung inklusive der Abgabe durch die Studierenden in wenigstens teilweise digitaler Form erfolgt.
(Persike/Halbherr/Rampelt in: Bandtel et. al., Digitale Prüfungen in der Hochschule, S. 24 (zuletzt abgerufen am 19.08.2024 unter https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_Whitepaper_Digitale_Pruefungen_Hochschule.pdf.))
August 23, 2024 4:51 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Studierende dürfen während der Prüfung im Prüfungsraum bestimmte Hilfsmittel nutzen, die entweder dort ausgelegt sind oder mitgebracht werden. Sollen Open-Book-Prüfungen unter Klausurbedingungen stattfinden, muss sichergestellt werden, dass nur auf die ausdrücklich erlaubten Ressourcen zugegriffen werden kann.
(Persike/Halbherr/Rampelt in: Bandtel et. al., Digitale Prüfungen in der Hochschule, S. 28 (zuletzt abgerufen am 19.08.2024 unter https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_Whitepaper_Digitale_Pruefungen_Hochschule.pdf.))
August 23, 2024 4:49 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Ein Portfolio ist eine Einzelprüfung, die aus mehreren Teilen besteht. Dabei wird es sich meist um Prüfungsteile in derselben Prüfungsform handeln. Ein Portfolio ist z.B. das Anlegen einer semesterbegleitenden Mappe mit Protokollen.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 16, abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 23.08.2024.)
August 23, 2024 4:48 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Die Studienordnung ist eine Rechtsgrundlage in Form einer Satzung, die u.a. den Aufbau des Studiengangs, die Modulübersicht und die inhaltliche Ausgestaltung des Studiengangs sowie einzelner Lehrveranstaltungen regelt.
(Pautsch/Dillenburger, Kompendium zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht, 2. Auflage 2016, Rn. 136.)
August 23, 2024 4:47 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Die Prüfungsordnung ist eine Rechtsgrundlage in Form einer Satzung, welche die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsverfahren regelt. Teilweise wird der notwendige Inhalt durch die Landeshochschulgesetzte vorgegeben.
(Pautsch/Dillenburger, Kompendium zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht, 2. Auflage 2016, Rn. 137.)
August 23, 2024 4:46 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Materielle Gesetze sind alle generell-abstrakte Vorschriften, die Pflichten und Rechte für Rechtspersonen begründen, ändern oder aufheben. Die meisten formellen Gesetze sind zugleich materielle Gesetze. Daneben existieren auch Rechtsverordnungen und Satzungen.
(Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21. Auflage 2023, Rn. 89 ff.)
August 23, 2024 4:44 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Ein formelles Gesetz ist jede Rechtsvorschrift, die von den verfassungsrechtlichen vorgesehenen Gesetzgebungsorganen des Bundes oder der Länder erlassen wurde.
(Dürig/Herzog/Scholz/Dederer, 103. EL Januar 2024, GG Art. 100 Rn. 84; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21. Auflage 2023, Rn. 88.)
August 23, 2024 4:39 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Der E-Test bzw. die E-Klausur zeichnet sich dadurch aus, dass die Verteilung, Durchführung und Verarbeitung der Prüfung in demselben informationstechnischen System erfolgen muss. Erst dann, wenn die Eingaben der Studierenden im Rahmen einer Prüfung das E-Prüfungssystem nicht verlassen, kommt prüfungsrechtlich die Einordnung als E-Prüfung überhaupt infrage.
(Persike/Halbherr/Rampelt in: Bandtel et. al., Digitale Prüfungen in der Hochschule, S. 25 (zuletzt abgerufen am 19.08.2024 unter https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_Whitepaper_Digitale_Pruefungen_Hochschule.pdf.)