Prüfung
Juli 11, 2024 1:17 p.m. Kommentare deaktiviert für PrüfungEine Prüfung im Rechtssinne liegt dann vor, wenn die Leistungskontrolle unmittelbaren Einfluss auf den Abschluss des Studiums hat. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn die Ablegung zwingend für den Erhalt des Abschlusses ist und die Wiederholungsmöglichkeit begrenzt ist. Weiterhin bei Leistungskontrollen ohne Wiederholungsbeschränkung, deren Fehlen zum Verlust des Prüfungsanspruchs führt, wenn eine Endfrist überschritten ist. Schließlich sind alle diejenigen Leistungskontrollen, die in die Endnote eingehen, Prüfungen.
Keine Prüfungen im Rechtssinne sind Vorleistungen für eine Prüfung.






