Unter der Prüfungsstruktur ist die inhaltliche Ausgestaltung der Prüfung zu verstehen, also auch die Frage, welche Kompetenzen durch die jeweilige Prüfung abgefragt werden. Zur Prüfungsstruktur gehören die Begriffe der Prüfungsart und der Prüfungsform.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 12 f., abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 26.07.2024.)
(Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung: VG Hannover, Beschluss vom 10. Dezember 2012 – 8 C 4615/12 –, Rn. 60, juris; VG Köln, Urteil vom 24. April 2012 – 7 K 1376/11 –, Rn. 42, juris.)