Die Prüfungsart beschreibt die Art und Weise wie eine Prüfung inhaltlich gestaltet werden kann und teilt sich in schriftlich, mündlich und anderer Art, sowie neuerdings elektronisch. Dabei fragt jede Prüfungsart andere Kompetenzen ab.

(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 12, abrufbar unter:https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 26.07.2024.)

(Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. März 2022 – 2 B 332/21 –, Rn. 9, juris; VG Berlin, Beschluss vom 4. Juli 2022 – 12 L 129/22 –, Rn. 18, juris.)