September 11, 2026 10:35 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein besonderer Stellenwert in der europäischen Rechtsordnung, basierend auf der in Art. 13 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) sowie in Art. 5 Abs. 3 S. 1 Grundgesetzes (GG) verankerten Forschungsfreiheit. Im Datenschutzrecht manifestiert es sich in der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Forschungszwecken (DSGVO, Art. 5 Abs. 1 Lit. b Hs. 2 i.V.m. Art. 89 Abs. 1 DSGVO). Die KI-VO nimmt KI-Systeme, die ausschließlich für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung konzipiert und eingesetzt werden,
September 11, 2026 10:31 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Gemäß Artikel 2 Abs. 6 gilt die Verordnung nicht für KI-Systeme, die ausschließlich für wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungszwecke entwickelt und in Betrieb genommen werden. Diese Ausnahme erstreckt sich gemäß Art. 2 Abs. 8 auch auf Forschungs-, Test- und Entwicklungstätigkeiten zu KI-Systemen oder KI-Modellen, die vor deren Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme durchgeführt werden.
(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg,
September 4, 2026 12:08 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Doktrin im US-Recht, die die Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung des Urhebers für bestimmte Zwecke (z.B. Zitat, Parodie, Forschung) erlaubt, basierend auf einer Einzelfallabwägung nach vier Kriterien [31, Fn. 31])
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Jungblut, GRUR-Prax 2024, 374 (374 f.)
August 23, 2024 4:44 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Ein formelles Gesetz ist jede Rechtsvorschrift, die von den verfassungsrechtlichen vorgesehenen Gesetzgebungsorganen des Bundes oder der Länder erlassen wurde.
(Dürig/Herzog/Scholz/Dederer, 103. EL Januar 2024, GG Art. 100 Rn. 84; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21. Auflage 2023, Rn. 88.)