Rechtsfragen digitaler Lehre

Ein Mann hält eine Präsentation vor Publikum in einem Konferenzraum mit einem Projektor im Hintergrund.

Die Komplexität rechtlicher Fragen nimmt im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Lehre zu. Durch den Einsatz von Videokonferenz-Diensten ergeben sich datenschutzrechtliche Herausforderungen. Die Produktion und das Teilen digitaler Lehr-Lernmaterialien wirft urheberrechtliche Fragestellungen auf. Für neue digitale Prüfungsformen müssen rechtliche Grundlagen geschaffen werden.

Die Special Interest Group erarbeitet Vorgehensweisen für eine kooperative Klärung rechtlicher Aspekte digitaler Lehre (Datenschutz-, Urheber- und Hochschulrecht).

Kontakt
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An einer Mitwirkung in der Special Interest Group »Rechtsfragen digitaler Lehre« interessierte Lehrende, Studierende und Mitarbeitende im Support können sich gerne an die ◀ HND-BW Geschäftsstelle wenden.

Termine
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Sitzungstermine der Themengruppe entnehmen Sie bitte unserem ◀ Terminkalender.