August 18, 2026 11:47 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Der Grundsatz, dass personenbezogene Daten nur für klar definierte und rechtmäßige Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nur zulässig, wenn der neue Zweck mit dem ursprünglichen kompatibel ist.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Ehmann/Selmayr, Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Art. 5, Rn. 20 ff.)
August 18, 2026 11:42 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein Zertifikatsystem ist eine Methode zur Dokumentation von Schulungsmaßnahmen, bei der Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss von Schulungen oder Kursen Zertifikate ausgestellt werden. Diese Zertifikate können in einer zentralen Datenbank gespeichert werden, um die Qualifikationen der Absolvierenden transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren und als Nachweis der Compliance im Schadensfall zu dienen.
(Knecht, Jana, Handreichung KI-Kompetenz – Qualifizierungsanforderungen für Hochschulangehörige, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg,
August 4, 2026 9:40 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes (Rechtsreferendariat), geregelt in § 1 Abs. 1 S. 2 JAG BW; durchgeführt vom Landesjustizprüfungsamt (§ 2 JAPrO BW).
(Spehn, Maximilian, Handreichung E-Prüfungen in den juristischen Staatsexamina, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
August 3, 2026 12:37 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Funktion in der Videokonferenzsoftware Zoom, die einen Export der anwesenden Personen in eine Tabelle ermöglicht und somit zur Erstellung digitaler Anwesenheitslisten genutzt werden kann.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Hochschule Harz, Erstellen von digitalen Anwesenheitslisten über Zoom, S. 1; zu BigBlueButton: Kiesendahl,
Juli 18, 2024 9:53 a.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Durch die Zwischenprüfung wird die Erreichung eines Zwischenziels im Studienverlauf festgestellt. Die Zwischenprüfung kann eine einzige Prüfung sein, ist aber meist so konstruiert, dass eine Anzahl benannter Einzelprüfungen in dem Studiengang innerhalb einer bestimmten Zeit abgelegt worden sein müssen.
(Fischer/Jeremias/Dietrich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, München, Rn. 148; Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 4,