Durch die Zwischenprüfung wird die Erreichung eines Zwischenziels im Studienverlauf festgestellt. Die Zwischenprüfung kann eine einzige Prüfung sein, ist aber meist so konstruiert, dass eine Anzahl benannter Einzelprüfungen in dem Studiengang innerhalb einer bestimmten Zeit abgelegt worden sein müssen.

(Fischer/Jeremias/Dietrich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, München, Rn. 148; Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 4, 7, abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 18.7.2024.)

(Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung: VG Bayreuth, Urteil vom 17. April 2023 – B 8 K 21.946 –, Rn. 10, juris; VG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 2023 – 6 L 2139/23 –, Rn. 2, juris.)