Unter einer Prüfung in Echtzeit ist zu verstehen, dass die zu prüfende Person und die prüfende Person gleichzeitig anwesend sind (= Präsenz). Dabei kann die prüfende Person, wo die Prüfungsform dies erlaubt, Vertretende zur Kontrolle der Prüfung entsenden (Aufsicht). Die Anwesenheit muss dabei nicht körperlich sein. Die Möglichkeit, den zu Prüfenden während der Prüfung wahrzunehmen, reicht aus. Typische Prüfungsformen für eine Echtzeitprüfung sind Klausuren und mündliche Prüfungen.

(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 25, abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 29.07.2024.)

(Verwendung des Begriffs „Präsenz“ in der Rechtsprechung: VG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2022 – 6 K 1428/22 –, Rn. 27, juris)