Handreichungen
Rechtsfragen digitaler Lehre

Hier findet sich eine Übersicht über die Themen aller bereits veröffentlichten Handreichungen der Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre >>bwDigiRecht<<.

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Diese Handreichung untersucht die rechtlichen Grundlagen für die Aufbewahrung und Einsichtnahme bei digitalen Prüfungen. Sie analysiert zudem den Regelungscharakter der Prüfungsergebnisse und klärt den Prüfungsumfang sowohl im Vorverfahren als auch vor Gericht. Zunächst werden analoge Prüfungen betrachtet, um die gewonnenen Erkenntnisse abschließend auf digitale Prüfungen zu übertragen.

Die Handreichung „Bring Your Own Device“ beleuchtet den Einsatz privater Endgeräte bei der Durchführung von Prüfungen im Hochschulkontext aus rechtlicher Perspektive. Neben der Rechtsgrundlage hierfür behandelt sie Rechte und Pflichten der Studierenden sowie der Hochschulen und die technische Chancengleichheit.

Diese Handreichung befasst sich mit dem Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen. Zunächst wird der Begriff der elektronischen Fernprüfung definiert. Sodann werden mögliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei elektronischen Fernprüfungen diskutiert. Es folgen allgemeine Ausführungen zu der von der Hochschule durchzuführenden Verhältnismäßigkeitsprüfung im Kontext des Datenschutzes bei elektronischen Fernprüfungen. Des Weiteren werden Maßnahmen und Pflichten der Hochschule sowie Rechte der Studierenden, zum einen aus der DSGVO, zum anderen aus dem Landesrecht dargestellt. Es wird zudem auf die Zulässigkeit besonderer Maßnahmen wie dem Safe Exam Browser im Rahmen von elektronischen Fernprüfungen eingegangen. Abschließend erfolgt eine Übersicht über die derzeitige Hochschulpraxis.

Diese Handreichung behandelt die Digitalisierung der Form und Bekanntgabe von Prüfungsbescheiden. Es wird der Begriff der Form definiert und die verschiedenen existierenden Formen erläutert. Im weiteren Verlauf wird erörtert, wie Prüfungsbescheide in einer digitalisierten Verwaltung bekanntgegeben werden können, einschließlich der Frage, ob die Übermittlung per E-Mail ausreicht, wenn die empfangenden Personen den Bescheid selbst ausdrucken. Außerdem wird die elektronische Verwaltungskommunikation thematisiert. Dies wird im Kontext der aktuellen Digitalisierungsbestrebungen des Gesetzgebers analysiert, wobei die Auswirkungen des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und des Onlinezugangsgesetzes betrachtet werden. Schließlich wird das Verhältnis ausgewählter relevanter Normen geklärt.

UPDATE, 14.05.2025

Im Nachgang zur Handreichung Digitalisierung der Form und Bekanntgabe von Prüfungsbescheiden erreichte bwDigiRecht die Frage nach dem Verhältnis zwischen § 63 Abs. 2 Satz 4 Landeshochschulgesetz (LHG) und § 9 Onlinezugangsgesetz (OZG). In der Ergänzung wird dieses Verhältnis behandelt.

Diese Handreichung untersucht die E-Prüfungen im Rahmen der juristischen Staatsprüfungen, insbesondere der Ersten und Zweiten Staatsprüfung. Sie beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf der E-Prüfungen sowie deren Umsetzung in verschiedenen Bundesländern und analysiert, inwieweit Universitäten künftig E-Prüfungskompetenz vermitteln müssen.

Diese Handreichung analysiert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Hochschulprüfungen und unterscheidet zwischen KI-robusten Prüfungsformaten, die KI-Nutzung durch rechtliche und technische Restriktionen unterbinden, und KI-integrierenden Ansätzen, die KI aktiv als Werkzeug oder Lerngegenstand einbeziehen. Unterschiedliche Prüfungsszenarien – von Präsenz- bis Absenzformaten – erfordern differenzierte Strategien zur Integritätssicherung, wobei die Unzuverlässigkeit von KI-Erkennungssystemen und rechtliche Unsicherheiten zentrale Herausforderungen darstellen. Kritisch diskutiert wird die Beweisbarkeit von KI-Nutzung, insbesondere durch Methoden wie den Anscheinsbeweis, der rechtliche und ethische Fragen aufwirft.

Diese Handreichung gibt einen Überblick über die Anforderungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit KI-Kompetenz im Hochschulbereich, basierend auf der KI-Verordnung. Im Fokus stehen Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenzen sowie die Rollen der Hochschulen als Anbietende oder Betreibende von KI-Systemen. Die Handreichung soll Hochschulen dabei unterstützen, zielgruppenspezifische Schulungskonzepte zu entwickeln, um eine verantwortungsvolle und rechtskonforme Nutzung von KI in Lehre, Forschung und Verwaltung sicherzustellen.

Die Recherche „Streaming im Rahmen hybrider Lehre“ beschäftigt sich mit den Fragen, ob es bei hybriden Lehrveranstaltungen erforderlich ist, einen Bereich auszuweisen, der nicht von der übertragenden Kamera erfasst wird und ob es ausreichend ist, die Studierenden auf die alternative Online-Teilnahme zu verweisen, sollten sie nicht in Präsenz von der Kamera erfasst werden wollen. Zu diesen Fragen werden einschlägige Auffassungen aus der rechtswissenschaftlichen Literatur zusammengefasst und ein Zwischenfazit formuliert, welches eine handlungsleitende Orientierung darstellt.

Die Handreichung untersucht die rechtlichen Implikationen des Einsatzes von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Lehre im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der KI-Verordnung. Im Fokus stehende zentrale Fragestellungen betreffen die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen differenziert betrachtet und hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit im Kontext von KI bewertet. Im Hochschulkontext werden die Anforderungen wie das Prinzip der Datenminimierung, die Erfüllung von Transparenzpflichten und der Umgang mit automatisierten Entscheidungen näher betrachtet. Anhand konkreter Anwendungsbeispiele, etwa des Einsatzes von Proctoring-Software bei Prüfungen, werden zentrale rechtliche Herausforderungen, einschließlich der datenschutzrechtlichen Bewertung von Datenübermittlungen in Drittstaaten, herausgearbeitet.

Diese Handreichung beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen bei der Integration von Künstlicher Intelligenz im Hochschulkontext, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte. Sie untersucht, wie technologische Innovationen wie Deepfakes das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild und die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen können, und welche rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Schutz dieser Rechte zu gewährleisten. Abschließend wird die Rolle der europäischen KI-Verordnung in der Regulierung von KI-Technologien im Bildungsbereich und deren Einfluss auf den Datenschutz sowie die Chancengleichheit im Hochschulwesen thematisiert.

Diese Handreichung beleuchtet den Einsatz des „Safe Exam Browsers (SEB)“ bei der Durchführung von Prüfungen im Hochschulkontext aus rechtlicher Perspektive. Es wird erörtert, auf welcher Rechtsgrundlage der SEB eingesetzt werden kann. Zudem wird aufgeführt welche Funktionalitäten der SEB bietet und welche Vorteile und praktischen Herausforderungen hieraus erwachsen.

 

Diese Handreichung bietet eine kompakte Zusammenfassung der EU-KI-Verordnung speziell für den Hochschulbereich. Sie beleuchtet die wichtigsten Regelungen, insbesondere im Umgang mit Hochrisiko-KI-Systemen in Lehre und Forschung, und gibt einen Überblick über die anstehenden Verpflichtungen für Hochschulen. Ziel dieser Handreichung ist, Hochschulangehörigen eine systematische Orientierung zu geben, um die Anforderungen der KI-Verordnung im Hochschulkontext zu verstehen und umzusetzen.

Kontakt
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Elisabeth Lampart
Koordinatorin bwDigiRecht
✉ bwDigiRecht@hnd-bw.de

Maximilian Spehn
Rechtsexperte bwDigiRecht
✉ bwDigiRecht@hnd-bw.de

Jana Knecht, lächelnde weibliche Person im Anzug

Jana Knecht
Rechtsexpertin bwDigiRecht
✉ bwDigiRecht@hnd-bw.de

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