Das Prüfungsgespräch zeichnet sich durch das gesprochene Wort in Echtzeit bei Anwesenheit von der prüfenden Person und der zu prüfenden Person in Echtzeit aus. Dabei antwortet die zu prüfende Person auf Fragen der prüfenden Person. Die nachzuweisende Kompetenz liegt im mündlichen Ausdruck und in der Fähigkeit, sich schnell auf neue Situationen und Fragen einzustellen. Das Prüfungsgespräch ist immer eine mündliche Prüfung.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 23, abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 26.07.2024.)
(Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 23. Mai 2023 – 1 LA 184/22 –, Rn. 4, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2023 – OVG 6 N 5/23 –, Rn. 34, juris.)