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Schulungsangebot OER (Teil 3 und 4)

13. April 2022, 10:00 - 11:30

3) Urheberrecht, Lizenzen und Creative Commons
Es gilt der Urheberrechtsgrundsatz „Alles, was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten“.
Im deutschen Urheberrechtsgesetz ist festgelegt, dass dem Schöpfer bei der Schaffung eines Werkes Rechte zukommen. Manche der Rechte können weitergegeben werden. Doch gibt es auch Urheberrechtsschranken, d.h. gesetzlich geregelte Ausnahmen, z.B. für den privaten Gebrauch oder für Unterricht und Lehre, die von der Einflussnahme des Urhebers unabhängig sind.
Ein Lehr-/Lernobjekt wird durch die Art seiner Lizenzierung zur OER. Für eine rechtssichere und einfach umzusetzende Weitergabe von OER bietet sich die Vergabe von Lizenzen aus dem Creative-Commons-(CC-)-Baukasten an. Die Kenntnis darüber, welche unterschiedlichen CC-Lizenzen es gibt und wie mit diesen praktisch gearbeitet wird, ist für jeden OER-Produzenten wichtig.
Im dritten Schulungsabschnitt werden Informationen und Hinweise zu Lizenz- und Urheberrecht sowie zum Umgang mit Creative-Commons-Lizenzen für OER gegeben.

4) Aspekte der Produktion von OER
Für den vierten Schulungsteil wäre es sinnvoll, wenn die Teilnehmer schon erste Ideen für eigene OER hätten. Diese werden am ersten Schulungstermin gesammelt. An der zweiten Sitzung wird dann versucht, Umsetzungslösungen anzubieten. Sollten solche Vorstellungen noch nicht existieren, dann werden im vierten Teil Hinweise gegeben, wie man OER am besten plant (besonders zu Technik und inhaltlicher Gliederung – Drehbücher). Freie technische Formate und Werkzeuge werden vorgestellt; dazu werden OER-Beispiele aus dem ZOERR gezeigt.
Im vierten Abschnitt wird versucht, die praktische Seite von OER-Produktionen zu vermitteln.

Details

Datum:
13. April 2022
Zeit:
10:00 - 11:30
Webseite:
https://www.oerbw.de/

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