Beiträge der Kategorie D
September 11, 2026 10:35 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Verpflichtet Betreibende, umfassende technische Dokumentationen zu führen, die Informationen über den Zweck, die Funktionsweise, die Einsatzmöglichkeiten und die Qualität der verwendeten Daten enthalten.
(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Fischer, Risikomanagement: Datenschutz-Folgenabschätzung für Generative KI., Risikomanagement: Datenschutz-Folgenabschätzung für Generative KI)
September 10, 2026 3:42 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein datenschutzrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass bei der Auswahl und Nutzung von verschiedenen Funktionen des Safe Exam Browsers (SEB) die Erhebung und Verarbeitung von Daten auf das erforderliche Maß beschränkt werden sollte. Hochschulen könnten eine einheitliche interne Empfehlung für weniger datenintensive Einstellungen des SEB abgeben, um diesem Grundsatz gerecht zu werden.
(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Safe Exam Browser, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg,
September 4, 2026 12:09 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein Prinzip im internationalen Urheberrecht, das besagt, dass Schranken nur zulässig sind, wenn sie auf bestimmte Sonderfälle beschränkt sind, die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigen und die berechtigten Interessen der Urhebenden nicht unzumutbar verletzen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Nordemann u. a., Urheberrecht Fromm/Nordemann,
September 4, 2026 12:02 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Gefahr, dass KI-gestützte Systeme bestehende Vorurteile und Ungleichheiten in der Beurteilung von Studierenden verstärken können, insbesondere wenn die Algorithmen auf voreingenommenen Daten basieren, was im Konflikt mit der Gleichbehandlung nach Art. 3 GG steht.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Deutscher Ethikrat, Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz,
September 1, 2026 11:44 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Das Gebot, dass unrichtige Daten unverzüglich berichtigt oder gelöscht werden müssen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
September 1, 2026 11:42 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Gemäß Art. 3 Nr. 60 der KI-Verordnung: Künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Objekten oder Ereignissen täuschend erscheinen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg, Karlsruhe, 2025)
September 1, 2026 11:39 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine systematische Prüfung, die durch den Verantwortlichen durchgeführt werden muss, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, KI & Datenschutz, Datenschutzfolgenabschätzung, Künstliche
Intelligenz)
September 1, 2026 11:38 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Die Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die keinen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission aufweisen. Dies liegt bereits bei Wartung, Fernzugriff oder Support durch Anbieter aus einem Drittland vor.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
August 18, 2026 11:50 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Der Grundsatz, dass KI-Systeme datensparsam gestaltet werden müssen, d.h., nur die minimal erforderlichen Daten dürfen verarbeitet werden.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Ehmann/Selmayr, Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO Art. 5, Rn. 29)
August 18, 2026 11:45 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Personenbezogene Daten fallen auch an, wenn Studierende durch visuelle Erfassung oder durch das Stellen von Fragen identifizierbar werden.
(Spehn, Maximilian, Recherche Streaming im Rahmen hybrider Lehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)