Beiträge der Kategorie G
September 11, 2026 10:36 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein wesentlicher Aspekt, den Betreibende von KI-Systemen durchführen müssen, insbesondere öffentlich-rechtliche Betreibende wie staatliche Hochschulen. Sie umfasst: Beschreibung der Verfahren der Betreibenden, Zweckbestimmung des Systems, Identifikation der betroffenen Grundrechte und Personengruppen, Beschreibung des Zeitraums und der Häufigkeit der Verwendung des KI-Systems, Risikoanalyse und Maßnahmen, Umsetzung von Maßnahmen der menschlichen Aufsicht. Sie ergänzt die Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO.
(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre,
September 10, 2026 3:39 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Liegt vor, wenn eine natürliche Person ein Werk erstellt und eine andere natürliche Person als Urheber*in auftritt, wobei die tatsächlich schöpfende Person ihre Urheberschaft bewusst verschweigt. Ist nicht auf KI-generierte Texte übertragbar, da KI keine natürliche Person ist und in der Regel kein geschütztes Werk vorliegt.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025,
September 10, 2026 3:36 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Inhalte, die keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, da sie ohne wesentliche menschliche Beteiligung entstanden sind. Sie können von jedermann ohne Zustimmung oder Namensnennung genutzt, verändert oder weiterverarbeitet werden.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Europäisches Parlament, Generative AI and Copyright, S. 94, https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2025/774095/IUST_STU(2025)774095_EN.pdf.)
September 4, 2026 12:04 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
KI-Systeme, wie Sprach- oder Bildgeneratoren, die zunehmend zur Erstellung neuer Inhalte in Forschung, Lehre und Verwaltung genutzt werden.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
September 1, 2026 11:40 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein Verfahren, das vor der Inbetriebnahme bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme durchzuführen ist, um zu evaluieren, welche Auswirkungen die Nutzung des KI-Systems auf die Grundrechte der betroffenen Personen haben könnte.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Europäische Kommission, Künstliche Intelligenz – Fragen und Antworten, S. 6 f., QANDA_21_1683_DE.pdf.)
April 23, 2026 4:28 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Erleichterung des Beweismaßes, die abweichend vom Regelbeweismaß der „vollen richterlichen Überzeugung“ eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ gewährt. Das bedeutet, dass das Bestehen einer Tatsache wahrscheinlicher eingeschätzt wird als das Gegenteil.
(Drossos, Martin/Knecht, Jana/Spehn, Maximilian, Handreichung Künstliche Intelligenz in Prüfungsszenarien, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht VwGO, § 123, Rn. 93; Musielak/Voit,
April 23, 2026 4:16 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Systeme, die auf Basis vorhandener Informationen neue Inhalte wie Texte, Bilder, Programmcode oder Audiodateien erzeugen, deren Gestaltung nicht von den Entwickelnden vordefiniert wurde.
(Drossos, Martin/Knecht, Jana/Spehn, Maximilian, Handreichung Künstliche Intelligenz in Prüfungsszenarien, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Wagner, MMR, 298 (298); Werry, MMR 2023, 911 (911), vgl. ErwGr. 99 EU, AI Act/KI-VO)
Juli 18, 2024 9:36 a.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Bei einem Gesamtabschluss werden mehrere Einzelprüfungen zu einer Gesamtnote zusammengefasst.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 4 Fn. 10, abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 18.7.2024.)
(In der Rechtsprechung wird der Begriff „Gesamtprüfung“ verwendet: OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2024 – 2 ME 108/23 –, Rn. 3, juris; VG Berlin, Urteil vom 27. Juli 2023 – 12 K 135/22 –, Rn. 6, juris; VG Bremen, Beschluss vom 20.