Eine Hausarbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die für die angemessene Bearbeitung nötige Zeit kürzer ist als zur Verfügung gestellte Zeit, so dass die Studierenden in der Zeiteinteilung und in der Wahl des Bearbeitungsortes frei sind. Die Bearbeitung findet nicht unter Aufsicht statt. Die durch die Hausarbeit als Prüfungsform vermittelte Kompetenz ist das Zeitmanagement von längeren Zeiträumen. Eine Hausarbeit kann eine schriftliche, eine elektronische oder eine Prüfung anderer Art sein.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 20 f., abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 26.07.2024.)
(Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2024 – 6 B 1197/23 –, Rn. 15, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2023 – 3 B 216/23 –, Rn. 4, juris.)