Die herkömmliche Prüfung setzt physische Präsenz oder die Übermittlung der Prüfung in verkörperter Form voraus wie z.B. einer papiergebundenen Hausarbeit.

(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 25, abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 29.07.2024.)

(Verwendung des Begriffs „herkömmliche Prüfung“ in der Rechtsprechung: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2015 – 3 M 7/15 –, Rn. 20, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Juli 2016 – 9 A 1362/15.Z –, Rn. 35, juris.)