Die Seminararbeit ist eine Hausarbeit, bei der jeweils eine eigenständig zu bearbeitende Aufgabenstellung erteilt wird. Bei Gruppenarbeiten muss die Einzelleistung klar abgrenzbar bleiben. Meist ist die schriftliche Seminararbeit nur ein Leistungsteil, der durch eine mündliche Leistung ergänzt wird. Solche Aufteilungen sind zulässig, müssen aber vorher ebenfalls in einer Satzung ausgewiesen werden. Dabei kann es sich je nach Ausgestaltung um eigenständige Prüfungsteile oder um Teilprüfungen handeln.

(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 22 f., abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 26.07.2024.)

(Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 1979 – IX 1277/78 –, Rn. 16, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2008 – 14 E 126/08 –, Rn. 4, juris.)