Beiträge der Kategorie P
September 11, 2026 10:30 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Der personelle Anwendungsbereich der KI-VO umfasst insbesondere Anbietende und Betreibende von KI-Systemen, die beabsichtigen, diese in der EU auf den Markt zu bringen oder zu nutzen.
(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Chibanguza/Steege, NJW 2024, 1796 (1771), Rn. 10f.)
September 10, 2026 3:42 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Software, die für „besondere Formen der Authentizitäts- und Integritätskontrolle von Prüfling und Prüfungsleistung“ eingesetzt wird. Zukünftige Entwicklungen des Safe Exam Browsers (SEB) umfassen die Überwachung des Bildschirms der zu prüfenden Person und optional die Überwachung und Speicherung von Metadaten der SEB-Client Umgebung, was als Live Remote-Proctoring bezeichnet wird.
(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Safe Exam Browser, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe,
September 10, 2026 3:38 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein eigenständiger Begriff, der sich an den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis orientiert. Liegt vor, wenn fremdes geistiges Eigentum ohne Erlaubnis und unter Vorspiegelung eigener Urheberschaft verwertet wird. Die umgekennzeichnete Verwendung KI-generierter Inhalte, die eigene Leistung vorspiegelt, kann ein Plagiat darstellen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Hoeren u.
September 10, 2026 3:38 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine im Urheberrecht anerkannte Figur, die auf der bewussten Aneignung fremder Urheberschaft beruht. Liegt nur vor, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder Werkteil ohne entsprechende Kennzeichnung übernommen und zugleich die eigene Urheberschaft behauptet wird, verbunden mit einer Urheberrechtsverletzung. Fehlt bei reinen KI-generierten Inhalten, da diese selten geschützt sind.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg,
September 4, 2026 12:09 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Gemäß Art. 3 Nr. 1 i.V.m. Art. 3 Nr. 33 KI-VO: Eingaben, mit denen Nutzende die KI anweisen, bestimmte Inhalte zu erzeugen. Sie können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und individuell-kreativ ausgefüllt wurden.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. HAW Hamburg,
September 4, 2026 12:07 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine digitale Bezahlschranke, die den Zugriff auf bestimmte Inhalte einer Website oder einer App einschränkt [23, Fn. 20].
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. heise regioconcept, heise homepages, Was ist eine Paywall? Einfach & verständlich erklärt)
September 1, 2026 11:40 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Prinzipien für die Gestaltung von Softwarelösungen, die bedeuten, dass Datenschutzaspekte bereits in der Konzeption (Privacy by Design) und als Voreinstellung (Privacy by Default) umfassend berücksichtigt werden.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Wilmer, BvD 2024)
September 1, 2026 11:36 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Die Ersetzung direkter Identifikatoren (wie Namen oder Matrikelnummern) durch künstliche Codes, wodurch der Personenbezug temporär unterbrochen wird, während eine spätere Re-Identifizierung mittels separater Schlüssel möglich bleibt.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Der Europäische Datenschutzausschuss, Leitlinien zur Pseudonymisierung, S. 9 f., Guidelines 01/2025 on Pseudonymisation | European Data Protection Board)
August 18, 2026 11:46 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine Identifizierbarkeit kann etwa durch Namen, Matrikelnummern, Standortdaten oder Online-Kennungen gegeben sein.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten, Was sind personenbezogene Daten?, ZENDAS Was sind personenbezogene Daten?
August 14, 2026 11:15 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Praktische Anwendungskompetenz ist die Fähigkeit, KI-Tools in Arbeitsprozesse zu integrieren, Ergebnisse kritisch zu bewerten und systemimmanente Fehlerquellen zu identifizieren. Sie befähigt dazu, KI-Lösungen effektiv einzusetzen und ihre Ergebnisse kritisch zu hinterfragen.
(Knecht, Jana, Handreichung KI-Kompetenz – Qualifizierungsanforderungen für Hochschulangehörige, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. bitkom, Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung, S. 159, 241028-bitkom-umsetzungsleitfaden-ki.pdf)