Juli 27, 2024 12:38 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Die Prüfungsart beschreibt die Art und Weise wie eine Prüfung inhaltlich gestaltet werden kann und teilt sich in schriftlich, mündlich und anderer Art, sowie neuerdings elektronisch. Dabei fragt jede Prüfungsart andere Kompetenzen ab.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 12, abrufbar unter:https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 26.07.2024.)
(Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung: Sächsisches Oberverwaltungsgericht,
Juli 27, 2024 12:33 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Unter der Prüfungsstruktur ist die inhaltliche Ausgestaltung der Prüfung zu verstehen, also auch die Frage, welche Kompetenzen durch die jeweilige Prüfung abgefragt werden. Zur Prüfungsstruktur gehören die Begriffe der Prüfungsart und der Prüfungsform.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 12 f., abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 26.07.2024.)
(Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung: VG Hannover, Beschluss vom 10. Dezember 2012 – 8 C 4615/12 –,
Juli 18, 2024 9:32 a.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Die Prüfungsform ist die Form, die für die verschiedenen Prüfungsarten zur Verfügung stehen.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 16, abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 18.7.2024.)
(Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung: VG Köln, Beschluss vom 30. Juni 2022 – 6 L 997/22 –, Rn. 13, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2022 – 2 L 1144/22 –, Rn. 10, juris.)
Juli 15, 2024 4:01 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Verschiedene Prüfungsteile liegen dann vor, wenn sie in die Gesamtnote eingehen, ohne dass es darauf ankommt, dass jeder Teil bestanden wurde. Die Noten der verschiedenen Prüfungsteile werden i.d.R. addiert und durch die Anzahl der Prüfungsteile dividiert. Eine andere Gewichtung der einzelne Teile ist möglich, muss jedoch in der Prüfungsordnung vorgesehen sein. Ein besonders guter Prüfungsteil kann so einen ungenügenden Prüfungsteil ausgleichen und die Prüfung kann bestanden werden.
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juli 2023 – 9 S 831/22 –,
Juli 11, 2024 1:17 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Eine Prüfung im Rechtssinne liegt dann vor, wenn die Leistungskontrolle unmittelbaren Einfluss auf den Abschluss des Studiums hat. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn die Ablegung zwingend für den Erhalt des Abschlusses ist und die Wiederholungsmöglichkeit begrenzt ist. Weiterhin bei Leistungskontrollen ohne Wiederholungsbeschränkung, deren Fehlen zum Verlust des Prüfungsanspruchs führt, wenn eine Endfrist überschritten ist. Schließlich sind alle diejenigen Leistungskontrollen, die in die Endnote eingehen, Prüfungen.
Keine Prüfungen im Rechtssinne sind Vorleistungen für eine Prüfung.