Autor-Archiv für Audrey van Elst

Safe Exam Browser (SEB)

Juni 16, 2026 10:35 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Safe Exam Browser (SEB)

Eine spezielle Software, die entwickelt wurde, um eine sichere und kontrollierte Prüfungsumgebung für elektronische Prüfungen bereitzustellen. Die Anwendung wird auf einem Endgerät installiert, um den Zugriff auf Hilfsmittel wie Systemfunktionen, andere Websites und Programme zu regeln und die Verwendung von unerlaubten Ressourcen zu unterbinden.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
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Videoaufsicht

Juni 16, 2026 10:34 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Videoaufsicht

Eine besondere Maßnahme bei elektronischen Fernprüfungen, bei der die Kamera- und Mikrofonfunktion von Kommunikationseinrichtungen aktiviert werden muss, um die Identität nachzuweisen und Täuschungsversuche zu verhindern. Sie ist freiwillig für Studierende und stellt einen intensiveren Eingriff in die Grundrechte – namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – dar. Es gilt ein Verbot der Aufzeichnung oder Speicherung von Bild- oder Tondaten, soweit diese nicht zur Übertragung zwingend erforderlich sind, mit einer Pflicht zur unverzüglichen Löschung von Verbindungsdaten.


Prüfungsordnung

Juni 16, 2026 10:33 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Prüfungsordnung

Das hochschuleigene Regelwerk, das die konkrete Ausgestaltung elektronischer Fernprüfungen festlegt. Sie ist entscheidend dafür, sowohl elektronische Fernprüfungen mit als auch ohne Videoaufsicht rechtssicher durchzuführen. Regelungen der Prüfungsordnungen müssen datenschutzrechtliche Vorgaben der DSGVO berücksichtigen.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
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Drittländer

Juni 16, 2026 10:33 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Drittländer

Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Für den Datentransfer in diese Länder müssen die Voraussetzungen der Artt. 44 ff. DSGVO vorliegen, und es muss geprüft werden, ob ein angemessenes Schutzniveau am Zielort besteht.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) (Art. 25 DSGVO)

April 24, 2026 10:51 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) (Art. 25 DSGVO)

Geeignete Maßnahmen, die Hochschulen treffen müssen, um die Sicherheit und Integrität von Prüfungsdaten zu gewährleisten und diese effektiv zu schützen. Beispiele sind das Vier-Augen-Prinzip, eine Eingabekontrolle durch Dienstleister, eine geringe Anzahl der Schnittstellen und Pseudonymisierung.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
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Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

April 24, 2026 10:50 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

Ein Eintrag, den die durchführende Hochschule als Verantwortliche tätigen muss, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der DSGVO nachzuweisen.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
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Verhältnismäßigkeitsprüfung (Art. 6 Abs. 3 Satz 4 DSGVO)

April 24, 2026 10:49 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Verhältnismäßigkeitsprüfung (Art. 6 Abs. 3 Satz 4 DSGVO)

Eine Prüfung, bei der die konkrete Regelung ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten legitimen Zweck stehen muss. Hochschulen müssen dabei die Interessenabwägung zwischen der Gewährleistung der Chancengleichheit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Studierenden berücksichtigen.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
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Wahrnehmung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO)

April 24, 2026 10:48 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Wahrnehmung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO)

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der verantwortlichen Person übertragen wurde. Im Hochschulkontext ist dies die Durchführung von Prüfungen als hoheitliche Aufgabe, die den Hochschulen kraft Gesetzes übertragen wurde.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg,


Über- und Unterordnungsverhältnis (Im Hochschulkontext)

April 23, 2026 4:31 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Über- und Unterordnungsverhältnis (Im Hochschulkontext)

Ein Machtgefälle, das im Kontext von Prüfungen besonders ausgeprägt ist, da Hochschulen kraft gesetzlicher Vorgaben (z.B. LHG, Prüfungsordnungen) hoheitliche Befugnisse gegenüber den Studierenden verfügen. Dies beeinflusst die Freiwilligkeit von Einwilligungen in die Datenverarbeitung.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Dieterich, in: Prüfungsrecht, Rn. 806; ein Subordinationsverhältnis erkennen auch Autoren an,


Betroffene Personen (im Sinne des DSGVO)

April 23, 2026 4:30 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Betroffene Personen (im Sinne des DSGVO)

Studierende, die an einer Prüfung teilnehmen, und deren personenbezogene Daten durch die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO geschützt werden sollen. Ihnen stehen Rechte wie das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) zu.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
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