Autor-Archiv für Audrey van Elst
September 1, 2026 11:42 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein zunehmend relevanter Aspekt des Persönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit KI, da die menschliche Stimme einen ideellen und wirtschaftlichen Wert besitzt und ihre unautorisierte Nutzung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen kann. Die Einspeisung und Reproduktion einer realen Stimme in ein KI-System unterliegt dem Schutz der DSGVO.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg,
September 1, 2026 11:41 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein zentrales Element des Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 GRCh, DSGVO, KI-Verordnung), das den Betroffenen die Befugnis gewährleistet, über die Erhebung, Verarbeitung und Preisgabe der eigenen personenbezogenen Daten zu entscheiden.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Epping/Hillgruber,
September 1, 2026 11:41 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Schutz des Namens einer Person gemäß § 12 BGB als Ausprägung des Persönlichkeitsrechts.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg, Karlsruhe, 2025)
September 1, 2026 11:41 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Schützt die äußere Erscheinung einer Person und gewährt ihr grundsätzlich die Kontrolle darüber, ob und wie Bildnisse von ihr verwendet werden. Gemäß § 22 KunstUrhG dürfen Bilder nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht werden.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Rosenbaum,
September 1, 2026 11:40 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
In Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert; schützt insbesondere die persönliche Lebenssphäre, die Selbstbestimmung sowie die Individualität einer Person in ihrer gewachsenen Identität. Sein sachlicher Schutzbereich ist bewusst offen und nicht abschließend definiert, was eine flexible Anpassung an neue Gefährdungslagen, wie durch KI, ermöglicht.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg,
September 1, 2026 11:40 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Prinzipien für die Gestaltung von Softwarelösungen, die bedeuten, dass Datenschutzaspekte bereits in der Konzeption (Privacy by Design) und als Voreinstellung (Privacy by Default) umfassend berücksichtigt werden.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Wilmer, BvD 2024)
September 1, 2026 11:40 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein Verfahren, das vor der Inbetriebnahme bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme durchzuführen ist, um zu evaluieren, welche Auswirkungen die Nutzung des KI-Systems auf die Grundrechte der betroffenen Personen haben könnte.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Europäische Kommission, Künstliche Intelligenz – Fragen und Antworten, S. 6 f., QANDA_21_1683_DE.pdf.)
September 1, 2026 11:39 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine systematische Prüfung, die durch den Verantwortlichen durchgeführt werden muss, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, KI & Datenschutz, Datenschutzfolgenabschätzung, Künstliche
Intelligenz)
September 1, 2026 11:39 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Vertragliche Garantien, die bei Drittlandtransfers implementiert werden müssen, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten, wenn kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
September 1, 2026 11:38 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die feststellt, dass ein Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet, auf dessen Grundlage Datenübermittlungen an zertifizierte Unternehmen rechtmäßig erfolgen können (z.B. EU–US Data Privacy Framework).
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Zeitschrift für Datenschutz, ZD 2024, 222 (222), Rn. 81)