Autor-Archiv für Audrey van Elst
August 3, 2026 12:32 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine hinreichende normative Grundlage, die aus Gründen des Rechtsstaatsprinzips und des Demokratiegebots unabdingbar ist, um eine Regelung zur digitalen Anwesenheitspflicht zu stützen. Es besteht die Frage, ob das baden-württembergische LHG eine taugliche Ermächtigungsgrundlage hierfür bietet.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. BVerfG, v. 21.04.2015 – 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12,
August 3, 2026 12:26 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Das Ziel einer Lehrveranstaltung, dessen Erreichung durch die Anwesenheit von Studierenden gefördert oder erforderlich gemacht werden kann. Es ist ein Kriterium bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung, ob eine Anwesenheitspflicht zur Erreichung des Lernziels notwendig ist.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 52 ff.
August 3, 2026 12:26 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein Verwaltungsgericht, das in Baden-Württemberg Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Anwesenheitspflichten in Prüfungsordnungen betrieben hat und dessen Entscheidungen maßgebliche normative Vorgaben für deren Gestaltung liefern.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 31 ff.; Keil, in: Hochschulrecht Baden-Württ.,
August 3, 2026 12:26 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein geschütztes Rechtsgut, das in der juristischen Literatur und Rechtsprechung teilweise unterschiedlich hergeleitet, aber allgemein anerkannt ist und mit der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen in Verbindung gebracht wird.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 45 f. m.w.N.)
August 3, 2026 12:25 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Die Verpflichtung Studierender zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen. Sie war bereits mehrfach Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in Baden-Württemberg und hängt regelmäßig mit der Studierfreiheit zusammen. Für die DHBW ist sie gesetzlich in § 29 Abs. 5 Satz 3 LHG normiert. Eine Regelung kann in Prüfungsordnungen erfolgen, erfordert aber hinreichend bestimmte normative Vorgaben.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg,
August 3, 2026 12:25 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Verpflichtung zur Anwesenheit Studierender in Lehrveranstaltungen, die unter Einsatz digitaler Lehrformate angeboten werden. Sie ist bisher rechtlich kaum systematisch aufgearbeitet und ihre Anforderungen an die Ausgestaltung sind weitgehend unklar. Sie erfordert von Studierenden die Bereitstellung eines digitalen Endgeräts und einer stabilen Internetverbindung sowie ggf. die Nutzung von Kamera und Mikrofon zur Authentifizierung oder für Rückfragen.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg,
Juli 7, 2026 9:45 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eröffnung des Zugangs richtet sich nach § 3a Abs. 1 LVwVfG. Hochschule kann z.B. durch Immatrikulationsordnung die Nutzung von Hochschul‑E‑Mails regeln.
(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Fischer, in: Prüfungsrecht, Rn. 700)
Juli 7, 2026 9:44 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Laut BVerwG grundsätzlich zulässig, da Verwaltungsakte formfrei (§ 37 Abs. 2 VwVfG). Spezifische Landesvorschriften gelten (z. B. § 41 Abs. 2a LVwVfG für BW: Authentifizierung und Speicherbarkeit).
(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. 7 BVerwG, v. 21.12.2017 – 6 B 43.17, Rn. 10)
Juli 7, 2026 9:44 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Neben klassischen Störungen (Lärm im Prüfungsraum) können jetzt technische Ausfälle (Hardware, Internetverbindung bei Videoprüfungen) eine rügbare Störung sein.
(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
Juli 7, 2026 9:43 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Digitale Prüfung in Räumen der Hochschule, weitgehend wie analoge Prüfung, betrifft Ablauf & Störungsfreiheit.
(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)