Autor-Archiv für Audrey van Elst

Elektronische Fernprüfung (§ 32a Abs. 1 Satz 1 2. Fall LHG BW)

Juli 7, 2026 9:42 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Elektronische Fernprüfung (§ 32a Abs. 1 Satz 1 2. Fall LHG BW)

Digitale Prüfung außerhalb der Hochschulräume, ggf. längerer Bearbeitungszeitraum, veränderte Anforderungen an ungestörten Prüfungsverlauf.

((Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)


Prüfungsumfang (gerichtliche Überprüfbarkeit)

Juni 16, 2026 10:52 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Prüfungsumfang (gerichtliche Überprüfbarkeit)

Gerichte haben nur eingeschränkte Kontrolle, aber bestimmte Fallgruppen prüfbar: Ordnungsgemäße Durchführung, Anwesenheit aller Prüfenden, Bestimmtheitsgebot, fachliche Vertretbarkeit der Bewertung.

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. BVerwG, v. 23.05.2012 – 6 C 8.11, Rn. 16; VGH Mannheim, v. 10.03.2015 – 9 S 2309/13,


Mindestdauer

Juni 16, 2026 10:49 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Mindestdauer

Zeitraum, in dem Prüfungsbescheid angreifbar ist. i.d.R. mindestens 2 Jahre, da Klagefrist nach § 70 Abs. 2 VwGO + Wiedereinsetzungsmöglichkeit (§ 32 Abs. 3 LVwVfG).

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)


Regelungscharakter von Prüfungsergebnissen

Juni 16, 2026 10:48 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Regelungscharakter von Prüfungsergebnissen

Laut BVerwG (2012) haben Einzelnoten (z.B. Modulnoten) regelmäßig keinen Regelungscharakter im Sinne von § 35 LVwVfG. Nur die Entscheidung über Bestehen/Nichtbestehen stellt Verwaltungsakt mit Regelungscharakter dar.

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. BVerwG, v. 23.05.2012 – 6 C 8.11, Rn. 14 ff.)


Einsichtsrecht nach Art. 15 DSGVO

Juni 16, 2026 10:47 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Einsichtsrecht nach Art. 15 DSGVO

Betroffene haben ein Auskunftsrecht: Schriftliche Prüfungsleistungen unter Kennziffer sowie die Gutachten der Prüfenden sind „personenbezogene Daten“ und müssen auf Antrag in Kopie herausgegeben werden.

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. BVerwG, v. 30.11.2022 – 6 C 10.21, Rn. 18; BVerwG, v.


Akteneinsicht gem. § 29 Abs. 1 S.1 LVwVfG

Juni 16, 2026 10:45 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Akteneinsicht gem. § 29 Abs. 1 S.1 LVwVfG

Ermöglicht der betroffenen Person die Einsicht in Akten im Verwaltungsverfahren. Laut Literatur betrifft diese Vorschrift nur die Modalitäten der Einsicht; das Recht selbst ergibt sich aus höherrangigem Recht (Art. 12 GG).

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VG Freiburg (Breisgau), v. 21.10.2015 –


Recht auf Einsichtnahme in Prüfungsakten

Juni 16, 2026 10:45 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Recht auf Einsichtnahme in Prüfungsakten

Ergebnis der Rechtsprechung (BVerwG, Art. 12 Abs. 1 GG): Geprüfte haben ein Grundrecht auf Akteneinsicht, um substantiierte Einwendungen gegen Prüfungsbewertungen erheben zu können.

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. BVerwG, v. 09.10.2012 – 6 B 39.12, Rn. 5; VG Berlin, v.


Mitwirkungsobliegenheit bei digital unterstützten Prüfungen

Juni 16, 2026 10:44 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Mitwirkungsobliegenheit bei digital unterstützten Prüfungen

Dieser Begriff bezieht sich auf Regelungen in der Prüfungsordnung, die die Rahmenbedingungen für digitale Prüfungen und die Nutzung privater Geräte festlegt.

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Prüfungen mit privaten Endgeräten,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
)


BYOD

Juni 16, 2026 10:43 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für BYOD

Dies beschreibt den Einsatz privater Endgeräte zu Prüfungszwecken an Hochschulen. Diese Geräte können sowohl für Arbeits- als auch für Lernzwecke eingesetzt werden. BYOD bietet eine Alternative zu Computer-Pools und ist rechtlich bisher wenig beleuchtet.

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Prüfungen mit privaten Endgeräten,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. Imping, in: Comput.-Handb. Informationstechnologie Rechts- Wirtsch.,


Technische Chancengleichheit

Juni 16, 2026 10:42 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Technische Chancengleichheit

Im Kontext von BYOD-Prüfungen bedeutet dies, dass alle Studierenden unter ähnlichen Hardwarebedingungen ihre Prüfung ablegen können, um faire Bedingungen zu schaffen. Es wird diskutiert, wie unterschiedliche Rechenleistungen der Geräte ausgeglichen werden können.

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Prüfungen mit privaten Endgeräten,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
)