Autor-Archiv für Audrey van Elst
September 4, 2026 12:08 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein Prinzip des internationalen Privatrechts, wonach das Urheberrecht des Staates gilt, für den der Schutz beansprucht wird. Maßgeblich ist der Ort der Vervielfältigungshandlung (z.B. Serverstandort).
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Baumann, NJW 2023, 3673 (3675), Rn. 21)
September 4, 2026 12:08 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Ausnahme von der Geltung des Nutzungsvorbehalts für Text- und Data-Mining, die TDM zu wissenschaftlichen Forschungszwecken auch dann erlaubt, wenn ein Nutzungsvorbehalt erklärt wurde, allerdings nur für nicht-kommerzielle Zwecke.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
September 4, 2026 12:07 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine digitale Bezahlschranke, die den Zugriff auf bestimmte Inhalte einer Website oder einer App einschränkt [23, Fn. 20].
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. heise regioconcept, heise homepages, Was ist eine Paywall? Einfach & verständlich erklärt)
September 4, 2026 12:07 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Datei, die Anweisungen für automatisierte Systeme (Webcrawler) enthält, um Nutzungsvorbehalte zu erkennen und zu berücksichtigen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
September 4, 2026 12:06 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Das Recht für Rechteinhabende, die Nutzung ihrer Werke für TDM ausdrücklich vorzubehalten. Im Online-Kontext ist er nur wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erklärt wird (z.B. Metadaten, robots.txt-Datei).
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Baumann, NJW 2023, 3673 (3675), Rn. 19f.)
September 4, 2026 12:05 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein Werk ist rechtmäßig zugänglich, wenn es entweder frei im Internet verfügbar ist oder über eine ordnungsgemäße Lizenz zugänglich gemacht wurde. Die Nutzung offensichtlich rechtswidrig hochgeladener Inhalte ist ausgeschlossen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Baumann, NJW 2023, 3673 (3675), Rn. 19)
September 4, 2026 12:05 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine zentrale gesetzliche Schranke, die das Einlesen, Speichern und Verarbeiten von Werken durch eine KI erlaubt, sofern die Werke rechtmäßig zugänglich sind und kein wirksamer, maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt besteht. Erlaubt temporäre Vervielfältigungen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Baumann, NJW 2023, 3673 (3675), Rn. 19)
September 4, 2026 12:05 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Das Recht, Werke zu vervielfältigen. Eine Vervielfältigung liegt insbesondere dann vor, wenn Werke auf einer Festplatte gespeichert werden. Das Einfließen von Informationen in neuronale Netze beim KI-Training wird jedoch meist nicht als Vervielfältigung angesehen, da das ursprüngliche Werk nicht identisch rekonstruierbar ist.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Dreier/Schulze,
September 4, 2026 12:04 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
KI-Systeme, wie Sprach- oder Bildgeneratoren, die zunehmend zur Erstellung neuer Inhalte in Forschung, Lehre und Verwaltung genutzt werden.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
September 4, 2026 12:04 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine notwendige Voraussetzung für den Werkbegriff gemäß § 2 UrhG, die relativ niedrig angesetzt ist. Selbst einfache Sprachwerke können geschützt sein, sofern sie Ausdruck individueller Gestaltung sind.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Götting u. a., Urheberrecht, § 2, Rn. 74-77)