Autor-Archiv für Audrey van Elst
August 3, 2026 12:37 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Die konkreten Verfahren und Tools, die Hochschulen zur Dokumentation und Überprüfung der Anwesenheit von Studierenden in digitalen Lehrveranstaltungen einsetzen. Beispiele hierfür sind Einträge in Chats oder interaktiven Dokumenten, schriftliche Listen durch Lehrpersonen, das Anschalten von Webcams oder der Einsatz spezifischer Software/Funktionen wie Moodle-Aktivität Anwesenheit, Zoom-Nutzungsberichte und Microsoft Forms.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025,
August 3, 2026 12:36 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Regelungen, die festlegen, wie mit dem Fehlen von Studierenden aufgrund wichtiger Gründe (z.B. Krankheit) umgegangen wird. Das Fehlen solcher Regelungen stellt ein Regelungsdefizit dar. Bei technischen Störungen, die von Studierenden nicht zu vertreten sind (z.B. Unterbrechung der Netzverbindung), sollte der Fehltermin außer Betracht bleiben.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim,
August 3, 2026 12:35 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Das Ziel einer Lehrveranstaltung, das durch Anwesenheit gefördert oder notwendig sein kann und das nicht auf eine weniger belastende Art und Weise wie z.B. Selbststudium erfolgen kann, wenn eine Anwesenheitspflicht gerechtfertigt sein soll.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 16.)
August 3, 2026 12:35 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in Grundrechte, bei der die Erforderlichkeit der Anwesenheitspflicht bejaht wird, wenn sie der Aneignung praktischer Fähigkeiten dient (z.B. Exkursionen, Laborpraktika), aber regelmäßig nicht bei reiner Wissensvermittlung, wenn Ziele weniger belastend erreicht werden können.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 –
August 3, 2026 12:35 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Die Rechtsetzungsbefugnis, die Hochschulen als Trägern funktionaler Selbstverwaltung eingeräumt ist und einen erheblichen Gestaltungsspielraum ermöglicht, aber bei grundrechtseingreifenden Regelungen Beschränkungen unterliegt.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 51.)
August 3, 2026 12:35 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Träger der Satzungsautonomie an Hochschulen, die Regelungen wie Anwesenheitspflichten erlassen, aber bei Regelungen, die mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, keinen unbegrenzten Regelungsspielraum haben.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH
Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 43 ff.)
August 3, 2026 12:34 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein Grundrecht, das durch eine Anwesenheitspflicht berührt sein kann, da Hochschulen eine Ausbildungsfunktion für berufsqualifizierende Tätigkeiten erfüllen und die Anwesenheitspflicht zu einer subjektiven Berufswahlregelung führen könnte.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 46.; VGH Mannheim, v. 21.11.2017 –
August 3, 2026 12:34 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine erforderliche Eigenschaft einer Norm, die eine Anwesenheitspflicht regelt. Sie muss insbesondere eine komplexe Grundrechtssituation und die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs berücksichtigen. Ein Mangel liegt vor, wenn Rechtsfolgen von Fehlzeiten oder die betroffenen Lehrveranstaltungen nicht klar spezifiziert sind.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16,
August 3, 2026 12:33 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein fundamentales Prinzip, das die Unabdingbarkeit einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Regelung einer digitalen Anwesenheitspflicht begründet.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. BVerfG, v. 21.04.2015 – 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12, Rn. 52; VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16,
Rn. 34.)
August 3, 2026 12:32 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein fundamentales Prinzip, das die Unabdingbarkeit einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Regelung einer digitalen Anwesenheitspflicht begründet.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. BVerfG, v. 21.04.2015 – 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12, Rn. 52; VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16,
Rn. 34.)