Autor-Archiv für Audrey van Elst

In Verkehr bringen

August 13, 2026 4:41 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für In Verkehr bringen

Ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck wird in Verkehr gebracht, sobald es erstmalig auf dem Unionsmarkt bereitgestellt wird (gemäß Art. 3 Nr. 9 KI-VO). Die Bereitstellung muss zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit erfolgen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich (gemäß Art. 3 Nr. 10 KI-VO). Fehlt ein kommerzielles Interesse (z.B. bei der Erleichterung des Lernens für Studierende), so fehlt es an der notwendigen Geschäftstätigkeit.

(Spehn,


Entwickeln/Entwickeln lassen

August 4, 2026 11:44 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Entwickeln/Entwickeln lassen

Diese Begriffe sind auslegungsbedürftig, da die KI-Verordnung sie nicht präzisiert. Sie sind unionsrechtlich autonom auszulegen. Die Fachliteratur vertritt tendenziell eine weite Auslegung. Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck umfasst dies neben der vollständigen Neuentwicklung auch das Modifizieren bzw. Feinabstimmen eines bereits existierenden Modells. Für KI-Systeme liegt ein Entwickeln vor bei einer Neuentwicklung von Grund auf, der Integration und Anpassung eines vorhandenen KI-Modells Dritter, oder der Anpassung eines fertigen, vollständig durch Dritte entwickelten KI-Systems an die eigenen Vorstellungen.


KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck

August 4, 2026 11:12 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck

Kann stark vereinfacht als das „Gehirn“ verstanden werden, welches die Funktionsweise des KI-Systems ermöglicht. Damit es diesen Status erhält, muss es weitere Anforderungen aus Art. 3 Nr. 63 KI-VO erfüllen. Im Hochschulkontext spielen KI-Modelle hinsichtlich anbieterpflichtiger Entwicklung nur eine untergeordnete Rolle. Die GPT-Modelle von OpenAI werden in der Rechtsliteratur als Beispiele diskutiert.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Hochschulen im Kontext von Anbieter- und Betreiberpflichten,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg,


KI-System

August 4, 2026 11:06 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für KI-System

Umfasst neben dem zugrunde liegenden KI-Modell (dem „Gehirn“) weitere technische Komponenten, wie etwa eine Schnittstelle oder eine graphische Benutzendenoberfläche. Die nutzende Person interagiert mit der Gesamtheit dieser Komponenten. Ein Beispiel ist der Chatbot ChatGPT, bei dem die nutzende Person mit dem gesamten KI-System interagiert, während GPT-4o eines der zugrunde liegenden Modelle ist.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Hochschulen im Kontext von Anbieter- und Betreiberpflichten,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg,


Betreiber Art. 3 Nr. 4 KI-VO

August 4, 2026 10:55 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Betreiber Art. 3 Nr. 4 KI-VO

Eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Hochschulen im Kontext von Anbieter- und Betreiberpflichten,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg, Karlsruhe, 2025
)


Anbieter Art. 3 Nr. 3 KI-VO

August 4, 2026 10:51 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Anbieter Art. 3 Nr. 3 KI-VO

Eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI‑System oder ein KI‑Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder das KI‑System unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Betrieb nimmt, sei es entgeltlich oder unentgeltlich.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Hochschulen im Kontext von Anbieter- und Betreiberpflichten,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg,


Schlüsselqualifikationen (im Studium/JAPrO

August 4, 2026 10:29 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Schlüsselqualifikationen (im Studium/JAPrO

§ 3 Abs. 5 JAPrO BW: Universitäten sollen „digitale Kompetenzen“ vermitteln (zählen zu interdisziplinären Schlüsselqualifikationen). § 5a Abs. 3 DRiG erwähnt Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik, Mediation, Verhandlungsmanagement.

(Spehn, Maximilian, Handreichung E-Prüfungen in den juristischen Staatsexamina, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)


Probeexam/Probeklausuren

August 4, 2026 10:23 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Probeexam/Probeklausuren

Vorbereitungskurse an Universitäten, die möglichst realistische Examensbedingungen nachstellen (6 Klausuren in Examenswoche, handschriftlich, begrenzte Hilfsmittel etc.).

(Spehn, Maximilian, Handreichung E-Prüfungen in den juristischen Staatsexamina, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)


Demoportal

August 4, 2026 10:05 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Demoportal

Online‑Umgebung, die den zu prüfenden Personen die Möglichkeit bietet, sich mit der Prüfungssoftware vertraut zu machen. Funktionen entsprechen der eingesetzten Examenssoftware.

(Spehn, Maximilian, Handreichung E-Prüfungen in den juristischen Staatsexamina, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)


E-Prüfungskompetenz

August 4, 2026 9:47 a.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für E-Prüfungskompetenz

Fähigkeiten, die Studierende gezielt auf die elektronische Prüfungsform vorbereiten, wie etwa der sichere Umgang mit der verwendeten Prüfungssoftware.

(Spehn, Maximilian, Handreichung E-Prüfungen in den juristischen Staatsexamina, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)