Juli 15, 2024 4:01 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Verschiedene Prüfungsteile liegen dann vor, wenn sie in die Gesamtnote eingehen, ohne dass es darauf ankommt, dass jeder Teil bestanden wurde. Die Noten der verschiedenen Prüfungsteile werden i.d.R. addiert und durch die Anzahl der Prüfungsteile dividiert. Eine andere Gewichtung der einzelne Teile ist möglich, muss jedoch in der Prüfungsordnung vorgesehen sein. Ein besonders guter Prüfungsteil kann so einen ungenügenden Prüfungsteil ausgleichen und die Prüfung kann bestanden werden.
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juli 2023 – 9 S 831/22 –,
Juli 11, 2024 1:17 pm
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Eine Prüfung im Rechtssinne liegt dann vor, wenn die Leistungskontrolle unmittelbaren Einfluss auf den Abschluss des Studiums hat. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn die Ablegung zwingend für den Erhalt des Abschlusses ist und die Wiederholungsmöglichkeit begrenzt ist. Weiterhin bei Leistungskontrollen ohne Wiederholungsbeschränkung, deren Fehlen zum Verlust des Prüfungsanspruchs führt, wenn eine Endfrist überschritten ist. Schließlich sind alle diejenigen Leistungskontrollen, die in die Endnote eingehen, Prüfungen.
Keine Prüfungen im Rechtssinne sind Vorleistungen für eine Prüfung.