Autor-Archiv für Audrey van Elst

Satzungsautonomie

August 3, 2026 12:35 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Satzungsautonomie

Die Rechtsetzungsbefugnis, die Hochschulen als Trägern funktionaler Selbstverwaltung eingeräumt ist und einen erheblichen Gestaltungsspielraum ermöglicht, aber bei grundrechtseingreifenden Regelungen Beschränkungen unterliegt.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 51.)


Satzungs- bzw. ordnungsgebende Hochschulorgane

August 3, 2026 12:35 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Satzungs- bzw. ordnungsgebende Hochschulorgane

Träger der Satzungsautonomie an Hochschulen, die Regelungen wie Anwesenheitspflichten erlassen, aber bei Regelungen, die mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, keinen unbegrenzten Regelungsspielraum haben.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. VGH
Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 43 ff.)


Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG

August 3, 2026 12:34 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG

Ein Grundrecht, das durch eine Anwesenheitspflicht berührt sein kann, da Hochschulen eine Ausbildungsfunktion für berufsqualifizierende Tätigkeiten erfüllen und die Anwesenheitspflicht zu einer subjektiven Berufswahlregelung führen könnte.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 46.; VGH Mannheim, v. 21.11.2017 –


Hinreichende Bestimmtheit

August 3, 2026 12:34 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Hinreichende Bestimmtheit

Eine erforderliche Eigenschaft einer Norm, die eine Anwesenheitspflicht regelt. Sie muss insbesondere eine komplexe Grundrechtssituation und die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs berücksichtigen. Ein Mangel liegt vor, wenn Rechtsfolgen von Fehlzeiten oder die betroffenen Lehrveranstaltungen nicht klar spezifiziert sind.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16,


Demokratiegebot

August 3, 2026 12:33 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Demokratiegebot

Ein fundamentales Prinzip, das die Unabdingbarkeit einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Regelung einer digitalen Anwesenheitspflicht begründet.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. BVerfG, v. 21.04.2015 – 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12, Rn. 52; VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16,
Rn. 34
.)


Rechtsstaatsprinzip

August 3, 2026 12:32 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Rechtsstaatsprinzip

Ein fundamentales Prinzip, das die Unabdingbarkeit einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Regelung einer digitalen Anwesenheitspflicht begründet.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. BVerfG, v. 21.04.2015 – 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12, Rn. 52; VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16,
Rn. 34
.)


Ermächtigungsgrundlage

August 3, 2026 12:32 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Ermächtigungsgrundlage

Eine hinreichende normative Grundlage, die aus Gründen des Rechtsstaatsprinzips und des Demokratiegebots unabdingbar ist, um eine Regelung zur digitalen Anwesenheitspflicht zu stützen. Es besteht die Frage, ob das baden-württembergische LHG eine taugliche Ermächtigungsgrundlage hierfür bietet.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. BVerfG, v. 21.04.2015 – 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12,


Lernziel

August 3, 2026 12:26 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Lernziel

Das Ziel einer Lehrveranstaltung, dessen Erreichung durch die Anwesenheit von Studierenden gefördert oder erforderlich gemacht werden kann. Es ist ein Kriterium bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung, ob eine Anwesenheitspflicht zur Erreichung des Lernziels notwendig ist.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 52 ff.


Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH Mannheim)

August 3, 2026 12:26 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH Mannheim)

Ein Verwaltungsgericht, das in Baden-Württemberg Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Anwesenheitspflichten in Prüfungsordnungen betrieben hat und dessen Entscheidungen maßgebliche normative Vorgaben für deren Gestaltung liefern.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 31 ff.; Keil, in: Hochschulrecht Baden-Württ.,


Studierfreiheit

August 3, 2026 12:26 p.m. Veröffentlicht von Kommentare deaktiviert für Studierfreiheit

Ein geschütztes Rechtsgut, das in der juristischen Literatur und Rechtsprechung teilweise unterschiedlich hergeleitet, aber allgemein anerkannt ist und mit der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen in Verbindung gebracht wird.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 45 f. m.w.N.)